Neue Label-Pflicht ab dem 27. September 2026: Das ändert sich für dein Autohaus bei Garantie und Gewährleistung

Das Wichtigste

Ab dem 27. September 2026 gelten beim Verkauf an Privatkunden zwei verschiedene Kennzeichnungspflichten. Erstens das Gewährleistungslabel für die gesetzliche Mängelhaftung: ein Plakat ab DIN A4, immer Pflicht, im Autohaus an der Wand, online in Farbe im Angebot und zusätzlich in der Bestätigungs-Mail. Zweitens das GARAN-Label für Herstellergarantien: ein kleines Etikett am einzelnen Fahrzeug, nur Pflicht, wenn der Hersteller ohne Aufpreis mehr als zwei Jahre Garantie auf das ganze Fahrzeug gibt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, du darfst die Label aber schon heute einsetzen. Fehlen sie, drohen Abmahnungen.

Was ist neu?

Die EU will, dass Autokäufer ihre Rechte besser kennen. Deshalb gilt ab dem 27. September 2026 in allen Mitgliedstaaten eine einheitliche Kennzeichnung: ein Label für die gesetzliche Gewährleistung und ein Label für lange Herstellergarantien. Aussehen, Text und Farben sind fest vorgegeben, eigene Varianten sind nicht erlaubt.
Das Aussehen der Label regelt eine EU-Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Die Pflicht, sie zu zeigen, stammt aus einer EU-Richtlinie, die Deutschland bereits in deutsches Recht übernommen hat

Wichtig: Ab dem 27. September 2026 sind die Label Pflicht, ohne Übergangsfrist. Alles Nötige liegt fertig: amtliche deutsche Label-Dateien plus Kurzanleitung findest du gebündelt und kostenlos in unserem Label-Praxispaket (ZIP).

Wichtig für deine Planung: Es gibt keine Schonfrist und keine Ausnahme für Fahrzeuge, die schon auf dem Hof stehen. Du darfst die Label aber jetzt schon verwenden und die Umstellung damit vorziehen.

Zwei Label, zwei Pflichten: der Unterschied auf einen Blick

Der häufigste Fehler in der Vorbereitung ist, die beiden Label zu verwechseln. Dabei regeln sie ganz verschiedene Dinge:

  Gewährleistungslabel (1) GARAN-Label (2)
Worum geht es? Gesetzliche Mängelhaftung, die kraft Gesetz immer gilt Freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers
Wann Pflicht? Bei jedem Verkauf an Privatkunden, Neuwagen wie Gebrauchtwagen Nur wenn die Garantie das ganze Fahrzeug abdeckt, länger als zwei Jahre läuft und nichts extra kostet
Format Plakat, mindestens DIN A4 Kleines Etikett, mindestens 95 × 100 mm
Platz im Autohaus An der Wand oder an der Kasse, gut sichtbar für alle Direkt am einzelnen Fahrzeug
Platz online Farbig auf der Fahrzeugseite oder im Bezahlvorgang, dazu in der Bestätigungs-Mail Farbig auf der Fahrzeugseite, Kurzform zum Aufklappen erlaubt
Anpassbar? Nein, fertige amtliche Vorlage Ja: Marke, Modell und Dauer trägst du ein

Merk dir die Faustregel: Das Gewährleistungslabel hängt an der Wand und gilt für dein ganzes Autohaus. Das GARAN-Label gehört ans einzelne Auto und gilt nur für dieses Fahrzeug.

Label 1: Das Gewährleistungslabel ist bei jedem Verkauf an Privatkunden Pflicht

Das Label erklärt deinen Kunden in Kurzform die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren. Du musst es bei jedem Verkauf an Verbraucher zeigen, beim Neuwagen wie beim Gebrauchtwagen. Verkaufst du ausschließlich an Gewerbekunden, betrifft dich die Pflicht nicht.

Im Autohaus reicht ein gut sichtbarer Aushang in mindestens DIN A4, schwarz-weiß ist erlaubt, zum Beispiel neben dem Fahrzeug oder an der Kasse. Online zeigst du das Label farbig auf der Fahrzeugseite oder im Bezahlvorgang. Am sichersten ist die vollständige Darstellung. Die EU-Kommission lässt in ihrem Praxisleitfaden aber auch eine platzsparende Lösung zu: ein Hinweissatz wie ‚Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte‘ im Katalog, Header oder Checkout, bei dem das vollständige Label beim ersten Klick oder Mouse-over erscheint, immer ergänzt um einen klickbaren Link auf das EU-Portal. Der Leitfaden ist allerdings unverbindlich; wer jedes Restrisiko meiden will, zeigt das Label offenDen QR-Code auf dem Label musst du nicht pflegen, er gehört fest zur Vorlage.

Zwei Dinge werden leicht übersehen: Das Label gehört ab dem Stichtag auch in die Bestätigungs-Mail zur Bestellung. Und wenn du online neben Fahrzeugen auch Dienstleistungen anbietest, etwa Servicepakete oder eine Anschlussgarantie, musst du klarstellen, dass das Label nur für Waren gilt.

Label 2: Das GARAN-Label nur bei langen Herstellergarantien

Das GARAN-Label zeigt eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers an. Du brauchst es nur, wenn vier Punkte zusammen erfüllt sind: Die Garantie kommt vom Hersteller (nicht von dir und nicht von einem Drittanbieter), sie gilt für das ganze Fahrzeug, sie läuft länger als zwei Jahre und sie kostet den Kunden nichts extra. Außerdem muss dir der Hersteller die nötigen Angaben liefern.

Anders als das große Gewährleistungsplakat ist es ein kleines Etikett von mindestens 95 × 100 mm, etwa Postkartengröße. Es wird direkt am einzelnen Fahrzeug angebracht und für jedes Fahrzeug eigens ausgefüllt, mit Marke, Modell und Dauer in Jahren.

Diese Garantie hast du im Bestand GARAN-Label? Warum
Normale Neuwagengarantie (24 Monate) Nein Läuft nicht länger als zwei Jahre
Lange Herstellergarantie ohne Aufpreis auf das ganze Fahrzeug (z. B. 5 oder 7 Jahre) Ja Alle Bedingungen erfüllt
Teilgarantien wie Durchrostung, Lack oder Antriebsbatterie Nein Gilt nicht für das ganze Fahrzeug
Deine Händlergarantie oder eine Anschlussgarantie über einen Dienstleister Nein Kommt nicht vom Hersteller

Online darfst du eine Kurzform des Labels zeigen, die sich beim ersten Klick vollständig öffnet. Direkt vor dem Kauf-Klick musst du noch einmal darauf hinweisen, und auch in die Bestätigungs-Mail gehört das Label. Und weil du mit dem Label für eine Garantie wirbst, gehören auch die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers dazu, spätestens bei der Auslieferung.

Wichtig: Passt eine Garantie nicht in dieses Raster, darfst du das GARAN-Label nicht verwenden. Das wäre irreführend und damit abmahnbar. Noch ungeklärt ist, wie Garantien mit Kilometergrenze (etwa „5 Jahre/100.000 km“) dargestellt werden sollen, denn das Label kennt nur Jahresangaben.

Wichtig für Gebrauchtwagen: Das Gewährleistungslabel sagt zwei Jahre, dein Vertrag darf ein Jahr sagen

Zur Einordnung: Hier geht es um das Gewährleistungslabel, nicht um das GARAN-Label. Auf ihm steht unveränderbar „mindestens zwei Jahre“. Trotzdem darfst du die Verjährung beim Gebrauchtwagenverkauf an Privatkunden weiterhin auf ein Jahr verkürzen. Das funktioniert aber nur, wenn du den Käufer vor dem Kauf eigens darauf hinweist und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und separat vereinbarst. Kurz: Die Verkürzung gehört in den Kaufvertrag, nicht auf das Label. Ob Gerichte das Nebeneinander von Zwei-Jahres-Label und verkürzter Frist einmal als irreführend werten, ist offen; mit sauberer Vertragsgestaltung bist du auf der sicheren Seite.

Was passiert, wenn ein Label fehlt?

Die Label zählen zu den Pflichtinformationen vor dem Kauf. Fehlen sie oder sind sie falsch dargestellt, drohen Abmahnungen von Wettbewerbern und Abmahnverbänden. Online sind die erstattungsfähigen Abmahnkosten in vielen Fällen gedeckelt, im Verkaufsraum gilt diese Bremse aber nicht. Häng den Aushang also vom ersten Tag an auf.

Nebenbei: Ab dem Stichtag kommen weitere Informationspflichten dazu, etwa zu umweltfreundlichen Liefermöglichkeiten im Online-Verkauf und zur Dauer der Software-Updates bei vernetzten Fahrzeugen, soweit der Hersteller sie dir mitteilt.

Checkliste für dein Autohaus

    1. Label-Vorlagen besorgen: Am schnellsten geht es mit unserem kostenlosen Label-Praxispaket (ZIP), alle deutschen Dateien plus Kurzanleitung, unverändert von der EU übernommen. Wer lieber zur Quelle geht: amtliche Vorlage und Druckdateien mit Praxisleitfaden. Keine eigenen Basteleien.
    2. Aushang ab DIN A4 gut sichtbar im Verkaufsraum, gern schon vor dem 27. September 2026.
    3. Website und Fahrzeugbörsen: Gewährleistungslabel farbig anzeigen, vollständig sichtbar oder nach dem Kommissionsbeispiel per Hinweissatz mit Klick oder Mouse-over, immer mit Link auf das EU-Portal.
    4. Bestätigungs-Mail anpassen: Das Gewährleistungslabel gehört hinein.
    5. Herstellergarantien im Bestand prüfen: länger als zwei Jahre, ganzes Fahrzeug, ohne Aufpreis? Dann GARAN-Label je Fahrzeug plus Garantiebedingungen.
    6. GARAN-Label nie für eigene oder zugekaufte Garantien verwenden.
    7. Gebrauchtwagen-Kaufvertrag: Die Verkürzung auf ein Jahr extra vereinbaren, nicht im Kleingedruckten.

Was heißt das für deine Händlergarantie?

Für Garantieprodukte, die du selbst oder über einen Garantie-Dienstleister wie die GPG anbietest, gilt: kein GARAN-Label nötig, und auch nicht erlaubt. Diese Garantien bleiben frei gestaltbar.

Gleichzeitig steckt in der neuen Pflicht eine Chance: Das Gewährleistungslabel zeigt deinen Kunden so deutlich wie nie, wo die gesetzlichen Rechte enden. Eine gut erklärte Zusatzgarantie wird damit zum stärkeren Verkaufsargument: Reparaturkosten werden auch dann übernommen, wenn die Gewährleistung längst ausgelaufen ist, dein Kunde kalkuliert planbar und deine Werkstatt bleibt im Spiel. Wichtig ist nur die saubere Trennung: Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, Garantie die freiwillige Zusatzleistung.

Die GPG unterstützt dich dabei als Dienstleister: mit klaren Garantiebedingungen, einfacher Abwicklung und Unterlagen, die Garantie und Gewährleistung sauber trennen. Sprich uns an, wenn du deine Garantieprozesse vor dem 27. September 2026 auf den Prüfstand stellen willst.

FAQ: Die häufigsten Fragen zur Label-Pflicht

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistungslabel und GARAN-Label?
Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzliche Mängelhaftung. Es ist ein Plakat ab DIN A4, hängt gut sichtbar im Verkaufsraum und gilt bei jedem Verkauf an Privatkunden. Das GARAN-Label kennzeichnet eine freiwillige Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren. Es ist ein kleines Etikett ab 95 × 100 mm und gehört nur an Fahrzeuge, für die eine solche Garantie wirklich besteht.

Gilt die Label-Pflicht auch bei reinen B2B-Verkäufen?
Nein. Verkaufst du ausschließlich an Unternehmer, brauchst du weder das Gewährleistungs- noch das GARAN-Label. Sobald du auch an Privatkunden verkaufst, gilt die Pflicht.

Müssen Gebrauchtwagen das GARAN-Label tragen?
Nur ausnahmsweise: wenn noch eine echte Herstellergarantie läuft, die das ganze Fahrzeug abdeckt, länger als zwei Jahre gilt und nichts extra kostet. Ob dabei die ursprüngliche Laufzeit zählt oder die Restlaufzeit über zwei Jahren liegen muss, ist noch ungeklärt; frage im Zweifel beim Hersteller nach. Die typische Händler- oder Anschlussgarantie löst keine GARAN-Pflicht aus

Wo genau muss das Gewährleistungslabel erscheinen?
Im Autohaus als Aushang in mindestens DIN A4, gut sichtbar vor dem Kauf. Online in Farbe auf der Fahrzeugseite oder im Bezahlvorgang und zusätzlich in der Bestätigungs-Mail. Nur im Kaufvertrag oder auf der Rechnung reicht nicht.

Braucht eine Anschlussgarantie über einen Garantie-Dienstleister ein EU-Label?
Nein. Händler- und Drittanbieter-Garantien fallen nicht unter die GARAN-Kennzeichnung und dürfen das Label auch nicht verwenden.
Für sie gelten die normalen Regeln für Garantieerklärungen weiter.

Quellen und weiterführende Links:

    • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960: Gestaltung und Inhalt beider Label (EUR-Lex)
    • Praxisleitfaden und Vektordateien der EU-Kommission (Download)
    • EU-Verbraucherportal „Ihr Europa“ zu Garantie und Gewährleistung (Link)
    • Garantien und Gewährleistung: Neue Informationspflichten für Händler (IHK Stuttgart)

Stand: 24. August 2026. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt.

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und durch unsere Redaktion fachlich geprüft, ergänzt und überarbeitet. Für rechtssichere Bewertungen im Einzelfall empfiehlt sich zusätzlich eine juristische Beratung.

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